Regelmäßig im Frühjahr ziehen Stürme über Deutschland hinweg – so wie aktuell Sturmtief „Klaus“. Der fortschreitende Klimawandel verstärkt noch die Zahl und die Stärke von Unwettern. Eine Wohngebäudeversicherung, idealerweise erweitert um Elementarschäden, schützt, wenn etwa durch Orkanböen Schäden am Haus entstehen. Allerdings muss der Hauseigentümer ebenfalls aktiv werden, um Gebäude- oder Personenschäden zu verhindern.
Dächer und Fassaden regelmäßig zu kontrollieren, gehört zum Beispiel zur sogenannten Obliegenheitspflicht oder Verkehrssicherungspflicht des Versicherten. Werden diese verletzt und es kommt zu einem Sturmschaden, kann, je nach Tarif, der Wohngebäudeversicherer eine Regulierung verweigern oder die ausgezahlte Leistung reduzieren. Manche Produkte verzichten allerdings auch explizit darauf, bei einer Verletzung dieser Pflicht die Leistung zu kürzen oder zu verweigern. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen und ein Vergleich der Produkte.
Häuser, vor allem ältere, bergen in ihren Dächern oder Fassaden Gefahren für andere Gebäude, parkende Autos oder Menschen. Lose Dachziegel können bei starkem Wind herunterfallen und einen erheblichen Schaden anrichten. Ähnliches gilt für Bäume oder ihre Äste, die eventuell morsch sind und einem Sturm nicht mehr standhalten können. Ein Baum auf dem Grundstück, der innen hohl ist, muss in Absprache mit den zuständigen Ämtern gefällt werden.
Experten empfehlen, regelmäßig das gesamte Grundstück mitsamt der Gebäude und Bäume auf mögliche Gefahrenquellen zu prüfen. Alle Dinge auf dem Grundstück und am Haus müssen sturmfest angebracht sein. Dazu zählen etwa Blumenkästen, die an Fensterbänken und Balkonen befestigt sind. Aber auch Konstruktionen von leichten Metallflachdächern beim Carport oder Gartenhäuschen können eine Gefahr darstellen, wenn sie vom Wind erfasst und fortgerissen werden. Gleiches gilt für Sichtschutzzäune, wenn sie nicht fest mit dem Boden verbunden sind.
Die Versicherer, das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), weist zudem darauf hin, dass manche Häuser bei einem Sturm einem höheren Risiko ausgesetzt sind als andere. Das gelte zum Beispiel für Gebäude, die in exponierten Lagen wie Anhöhen oder Bergkuppen, auf Hanglagen oder an der See oder auf freien Flächen errichtet sind.
Des Weiteren seien Rohbauten besonders Stürmen ausgesetzt. Hier kann die Kraft des Windes ein Gerüst oder einen Kran umreißen. Bauteile können abgerissen und halbfertige Mauern umgestürzt werden. Hier hilft eine Bauleistungsversicherung.
Ist bei aller Vorsicht dennoch ein Sturmschaden aufgetreten, gilt es, schnell zu handeln. Am besten wird der Schaden umgehend dem Versicherer mit entsprechenden Fotos sowie Kopien der Kaufbelege gemeldet. Die beschädigten Gegenstände sollten noch eine Zeitlang aufbewahrt und auf Verlangen dem Versicherer vorgelegt werden.