Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Dezember 2020


Kontaktfoto

Rafael Joël

Masterconsultant in Finance ®

Finanzwirt (bbw)

 05221 6935-00

 05221 6935-06

 0160 96353557

 Termin buchen


Checkliste für Eltern: Strampler, Wickeltisch & Versicherungsschutz

Absicherung in der Elternzeit

„Ich bin schwanger“: Dieser Satz gehört sicherlich zu den schönsten im Leben und bildet den Startschuss für jede Familie. Werdende Eltern planen fortan mit viel Leidenschaft den Nestbau. Aus Büros werden Kinderzimmer und das Angebot schwedischer Einrichtungshäuser kennen sie bald auswendig. Schließlich soll alles perfekt sein, wenn es dann soweit ist.

weiterlesen...

Bis zur Geburt können Eltern hinter viele wichtige Erledigungen bereits einen Haken machen. Denn die Zeit wird immer kostbarer. So zum Beispiel die Elternzeit. Bis zu 36 Monate kann Mann oder Frau die Arbeit ruhen lassen und sich stattdessen voll ums Kind kümmern. Die wichtigsten Fragen, die Sie bereits vorher klären können:

Wer darf Elternzeit beantragen?

Jeder Arbeitnehmer hat das gesetzlich verbriefte Recht, in Elternzeit zu gehen. Ob Mutter oder Vater, ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Mini-Job ist für den Rechtsanspruch auf Elternzeit vollkommen egal. Zu beachten gilt es lediglich die folgenden Punkte:

  • Das Kind muss mit der in Elternzeit gehenden Person zusammenwohnen.
  • Das Kind muss von der in Elternzeit gehenden Person selbst betreut werden, darf folglich nicht in Vollzeit in die Kita gegeben werden.
  • Die in Elternzeit gehende Person darf in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten.
  • Maximal können Eltern drei Jahre Elternzeit beantragen; aufgeteilt werden kann diese in bis zu drei Zeitabschnitte.
  • Elternzeit kann für Kinder bis zum achten Lebensjahr beantragt werden.

Wann muss Elternzeit beantragt werden?

Wer bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, muss dies mindestens sieben Wochen vor Antritt erledigen. Bei Frauen wird der sechswöchige Mutterschutz bei der Beantragung der Elternzeit mitberechnet.

Was passiert mit der Krankenversicherung während der Elternzeit?

Ob auch in der Elternzeit Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen sind, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

Gesetzlich versichert Gesetzlich versichert, Teilzeitjob während Elternzeit Freiwillig gesetzlich versichert Privat versichert
Sie müssen keine Beiträge zahlen. Beitragsfreiheit gilt nur Elterngeld, für Teilzeitstelle müssen Beiträge gezahlt werden. Sie müssen Beiträge zahlen. Sie müssen Beiträge zahlen.


Zwar müssen Menschen mit privater Krankenversicherung auch in der Elternzeit weiter die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, zumal der Beitragszuschuss des Arbeitgebers in dieser Zeit entfällt, dafür fällt aber in der Regel ihr Krankengeld höher aus. Einige private Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine beitragsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten umfassen.

Versicherungsschutz überprüfen

Neben der Krankenversicherung lohnt es sich für Eltern, auch den übrigen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung zu unterziehen: Denn mit dem eigenen Kind steigt die Verantwortung merklich. Einkommensabsicherung, Unfall- und Gesundheitsvorsorge spielen auf einmal eine ganz andere Rolle als noch zu kinderlosen Zeiten.


Versicherungsschutz während der Elternzeit sicherstellen

Ich berate Sie gerne, wenn Sie Fragen zum passenden Rundum-Schutz für Ihre Familie haben. 

Jetzt Kontakt aufnehmen


Smarter Schutz für smarte Geräte

Handyversicherung

Stille Nacht, heilige Nacht – in vielen Familien heißt es an Weihnachten aber auch „smarte Nacht“. Smartphones und Tablets gehören nach wie vor zu den beliebtesten Geschenken unterm Weihnachtsbaum. Statistiken zufolge verschenkt knapp jeder vierte Deutsche zum Heiligen Fest ein Smartphone. Tablets sind sogar noch beliebter. Die Freude ist meist riesig. Damit der Spaß auch lange nach dem Auspacken bleibt, sollten ein paar Schutzmaßnahmen gleich mit bedacht werden.

weiterlesen...

Die Displays sind empfindlich gegen Kratzer und Stürze, der hohe Wert der Geräte weckt zudem Begehrlichkeiten unter Dieben. Wer also wirklich smart sein will, denkt bereits beim Verschenken an den passenden Schutz.

Was kostet eine Smartphone-Reparatur?

Selbst die Reparatur eines Displays kann schnell mehrere Hundert Euro kosten.

Smartphone-Modell Kosten für Displayreparatur/-tausch
(außerhalb der Garantie)
iPhone 12 ca. 300 €
iPhone 11 ca. 215 €
iPhone XS ca. 300 €
Samsung Galaxy S10+ ca. 320 €
Samsung Galaxy S9 ca. 250 €
Samsung Galaxy S7 ca. 150 €

Quellen: Apple-Support, MediaMarkt

Tipps und Tools für mehr Schutz:

  1. Schutzfolie fürs Display: Eine spezielle Schutzfolie erhöht die Sichtbarkeit bei Sonneneinstrahlung und bietet besseren Schutz vor Schlägen und Stößen.
  2. Klapp-Cover: Ein Klapp-Cover verbessert den Schutz für das empfindliche Display-Glas und federt das Smartphone bei einem Sturz ab, so dass die Schadenwahrscheinlichkeit sinkt. Meist bietet sich zusätzlicher Platz für Scheckkarten etc.
  3. Bumper: Ein Bumper ist wie ein Rahmen fürs Smartphone, der Stürze abfängt. Zudem bietet er dem Nutzer einen besseren Halt, so dass ein Missgeschick von vorneherein unwahrscheinlicher wird.
  4. Handyversicherung: Auch mit dem besten Schutz lässt sich ein Schaden nicht immer verhindern. Da die Reparatur ein schmerzhaftes Loch ins Portemonnaie reißen kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung.

Was deckt eine Handyversicherung ab?

  • Schäden durch Herunterfallen: Der Klassiker: Eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung reichen aus, und das Smartphone knallt auf den Boden. Hierbei entstehende Schäden übernimmt die Handyversicherung.
  • Feuchtigkeitsschäden: Fällt das Handy ins Wasser, kann es zum Totalschaden kommen. Auch hier greift die Handyversicherung.
  • Diebstahl: Smartphones sind bei Langfingern beliebt. Viele Nutzer machen es den Dieben zu einfach und lassen das Smartphone weit aus ihrer Hosentasche ragen. Die Handyversicherung reguliert den Schaden.
  • Bedienungsfehler: Wer mit seinem Smartphone nicht pfleglich bzw. sachgerecht umgeht, macht es am Ende selbst kaputt, beispielsweise durch falsches Aufladen. Gute Handyversicherungen übernehmen auch in diesen Fällen den Schaden.

Vergleichen lohnt sich

Die Tarife für eine scheinbar simple Handyversicherung variieren stark. Nicht jeder Schaden wird auch von jeder Versicherung übernommen. Um Ihrem smarten Begleiter auch den optimalen Schutz an die Seite zu stellen, lohnt ein unabhängiger Vergleich.


Eine Reparatur am Handy kann richtig teuer werden

Finden Sie den besten Schutz für Ihr Smartphone und Tablet.

Jetzt informieren


Reiselust statt Reisefrust

Reiseversicherungen

Viele Reisepläne fielen aufgrund der Corona-Pandemie dieses Jahr ins Wasser. Umso stärker wächst nun der Wunsch endlich wieder zu verreisen. Die Pläne für 2021 müssen – Corona hin oder her – allmählich konkrete Formen annehmen, will man nicht ohne Urlaub dastehen, wenn die Reisebeschränkungen aufgehoben werden.

weiterlesen...

Da die Corona-Pandemie hinter alle Urlaubspläne noch ein Fragezeichen setzt, sollten Urlaubsbuchung und Reiseabsicherung künftig viel enger zusammengehören.

Top 5 Reiseziele der Deutschen in 2020

  1. Ostsee 10,1 %
  2. Spanien 9,9 %
  3. Italien 9,6 %
  4. Österreich 8,6 %
  5. Bayern 7,7 %

Quelle: Statista 2020

Egal ob nah oder fern – Stornokosten, weil man eine Reise nicht antreten kann oder darf sind ärgerlich. Oftmals ist dann die Haushaltskasse leer, statt des erhofften Erholungseffektes bleibt der Frust. Urlauber sollten daher eine Reiserücktrittsversicherung stärker in ihre Urlaubspläne einbeziehen. Nicht nur in diesen besonderen Zeiten.

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornokosten dann, wenn der Urlauber seine Reise aus einem der folgenden Gründe nicht antreten kann:

  • Schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Verletzungsfolgen nach einem Unfall
  • Schwangerschaft
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schäden am eigenen Haus durch Sturm/ Feuer etc.

Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Corona?

Das Corona-Virus wird von vielen Versicherern als schwere Krankheit gewertet. Sollten Sie daran erkranken und die Reise aus diesem Grunde nicht antreten können, greift Ihre Reiserücktrittsversicherung. Die Angst, im Ausland am Virus zu erkranken, reicht hingegen nicht als versicherter Grund, die Reise abzubrechen. Achtung: Nicht jeder Versicherer zahlt im Fall einer Pandemie wie Covid-19.


Reiseabsicherung in Corona-Zeiten

Buon giorno statt Storno: Mit dem passenden Schutz fällt Ihr Urlaub nichts in Wasser.

Jetzt informieren


Altersvorsorge ist ein Marathon, kein Sprint

Altersvorsorge

Die Corona-Pandemie ist in vielen Bereichen eine absolute Ausnahmesituation. Auch an den Aktienmärkten zeigten sich die Auswirkungen des Virus, als im Frühjahr die Kurse weltweit auf Tauchstation gingen. In Kombination mit der finanziellen Ungewissheit können die Börsenschwankungen oft zu emotionalen Entscheidungen führen, die später bereut werden.

Weiterlesen...

Voreilig langfristig angelegte Altersvorsorgepläne über Bord zu werfen, kann ein teurer Fehler sein. Stattdessen sollte das Sparziel auch in Krisenzeiten im Auge behalten werden.

Jedem Crash folgt der Anstieg

Schwankungen gehören zu den Aktienmärkten, wie die Sonne zum Meer. Ohne sie gäbe es kein Handel an den Börsen. In Krisenzeiten geht es natürlich deutlicher bergab als im Alltagshandel. Wer in Panik seine Wertpapiere verkauft, riskiert empfindliche Verluste, da der richtige Zeitpunkt für Aus- und Wiedereinsteig nicht vorhersehbar ist.

Wer hingegen besonnen bleibt und nichts unternimmt, geht in der Regel als Sieger aus dem Trubel hervor, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt. Selbst nach den schwersten Finanzkrisen erholten sich die Kurse mittel- und langfristig und erreichten jeweils neue Höchststände.

Alternativen zur Kündigung

Je nach Lebenssituation kann es dennoch notwendig werden, das finanzielle Budget zeitweise mal anzupassen. Hier sind flexible Lösungen in der Altersvorsorge gefragt, die nicht direkt eine Kündigung erfordern. Um kurzfristig wieder „flüssig“ zu werden, gibt es Alternativen:

  • Beiträge reduzieren: Flexible Produkte erlauben eine Anpassung der Beiträge. So können Sparbeiträge reduziert werden bis sich die Lage entspannt. Wichtig ist, später auf das alte Niveau zurückzukehren, damit das Sparziel realistisch bleibt.
  • Beiträge stunden: Wer kurzfristig gar kein Geld zur Hand hat, kann die Beiträge für seine Versicherung in der Regel stunden, sprich ganz aussetzen. Bei Arbeitslosigkeit gewähren viele Versicherer eine Stundung der Beiträge bis zu einem Jahr.
  • Policendarlehen aufnehmen: Das Policendarlehen ist praktisch eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Der Kunde kann entscheiden, ob er es zurückzahlt und damit die ursprüngliche Leistung wiederherstellt, oder das Darlehen auf die Versicherungsleistung angerechnet wird.
  • Versicherungssumme anpassen: Die Kosten lassen sich auch mit der Herabsetzung der Versicherungssumme senken. Ein Mindestbeitrag muss allerdings meist weitergezahlt werden.

Panik in der Krise ist ein schlechter Berater

Ich informiere Sie gerne, wie Sie Ihr Geld sicher durch die Krise bekommen. 

Jetzt Kontakt aufnehmen


Sie haben Fragen?

Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon:
Ihre Mitteilung *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Kundenmagazin per E-Mail

Erhalten Sie mein Kundenmagazin einmal im Monat per E-Mail und bleiben Sie so rund um Ihre persönliche Absicherung und Vorsorge immer auf dem Laufenden.