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Kundenmagazin 2023/11

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    November 2023

 

 


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Rafael Joël

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Wenn die Psyche alles lahmlegt

Berufsunfähigkeit

Sarah ist eine erfolgreiche Marketing-Managerin. In vielen Meetings leitet sie souverän ihr Team, begeistert die Kunden und ist ein wichtiger Bestandteil für den Unternehmenserfolg. Alles läuft perfekt – wäre da nicht der stetig wachsende Arbeitsdruck, der sie immer häufiger zwingt, kürzer zu treten. Anfangs reichte noch ein Tag zur Erholung, mittlerweile ist sie immer länger krank. Zu Beginn ihrer Ausbildung hielt sie es für nahezu unmöglich, einmal berufsunfähig zu werden. Immerhin arbeitet sie nicht körperlich schwer, sondern überwiegend im Büro. Doch Sarahs Beispiel dient für viele Menschen, die weniger mit ihrem Körper, dafür umso stärker mit ihrem Köpfchen arbeiten.

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Psyche ist BU-Grund Nr. 1

Der Irrglaube – nur körperlich hart arbeitende Menschen hätten ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden – kann sich böse rächen. Psychische Erkrankungen (z.B. Burnout, Depressionen) sind seit vielen Jahren die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit (BU). Fast 30 Prozent aller BU-Fälle sind darauf zurückzuführen. Gefolgt von Krebs (19,3%), der ebenfalls unabhängig des Berufes zuschlagen kann. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit, sich vor den potenziellen Folgen der Berufsunfähigkeit zu schützen.

Häufigste Ursachen von Berufs- und ErwerbsunfähigkeitQuelle: GDV

Laut Statistik trifft es jeden vierten Erwerbstätigen. Die Folgen sind dramatisch. Denn bereits nach sechs Wochen (Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) fällt das Einkommen, da die Krankenkassen nur vermindert leisten. Der Lebensstandard bröckelt – zur emotionalen Last kommen finanzielle Sorgen. Die Chancen, wirklich wieder gesund zu werden, schwinden.

BU-Schutz nimmt finanzielle Last

In solchen Fällen zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, um den Verdienstausfall auszugleichen. Diese Zahlung wird so lange geleistet, bis entweder die Berufsunfähigkeit behoben ist oder die vereinbarte Versicherungsdauer endet. Die genauen Leistungen und Bedingungen variieren dabei von Versicherer zu Versicherer, jedoch gibt es einige wichtige Punkte, auf die man achten sollte:

  • Definition „BU“: Bei den meisten Versicherern gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann.
  • Versicherungsdauer: Der BU-Vertrag läuft im Idealfall bis zum Rentenbeginn, damit keine Einkommenslücke entsteht.
  • BU-Rente: Die Höhe der BU-Rente sollte in der Regel mindestens 60-70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens des Versicherten betragen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Dynamik-Option: Eine Dynamik der BU-Rente stellt sicher, dass die Absicherung an die Inflation angepasst wird und die Kaufkraft erhalten bleibt.
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung. So kann der Versicherte nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er vielleicht gar nicht ausüben kann oder möchte.

Alternativen zur BU-Police

Aufgrund von Vorerkrankungen, einem erhöhten Berufsrisiko oder geringeren finanziellen Mitteln, kann es auch sinnvoll sein, die Alternativen zu prüfen. So kann beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung (GF) passender sein, um den Verlust der Arbeitskraft finanziell abzusichern. Letztere leistet beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen eine monatliche Rente. Ob der Beruf damit noch ausgeübt werden kann oder möchte, ist irrelevant – die Leistungen gibt es unabhängig davon.


Diagnose „berufsunfähig“ – immer häufiger aufgrund der Psyche

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Wenn die Leitung leckt

Leitungswasserschäden

So wertvoll die Ressource Wasser auch ist – unkontrolliert in Wohnung oder Haus will man sie niemals haben. Doch durch ein Leck in der Leitung, poröse Dichtungen oder ein Defekt im Geschirrspüler, der Waschmaschine oder im Kühlschrank, können schnell große Mengen austreten und das gemütliche Heim ins nasse Chaos stürzen. Wasserschäden zählen laut Statistik zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet. Das entspricht rund zwei Schäden pro Minute.  

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Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder, weil Lecks in Leitungen zunächst hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann irgendwann zum Vorschein, ist der Schaden bereits groß und Handlungsschnelligkeit geboten.

Die häufigsten Ursachen für Leitungswasserschäden

Welche Versicherung leistet?

Schäden durch Leitungswasser sind in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung – für Schäden am beweglichen Mobiliar (z.B. Möbel, Auslegware, Bilder, Tapeten) oder die Wohngebäudeversicherung – für Schäden an fest verbauten Bestandteilen und dem Gebäude selbst (z.B. Fußboden, Mauerwerk). Ein „bestimmungswidriger Austritt“ von Leitungswasser liegt beispielweise dann vor, wenn das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr fließt. Das wäre ein Versicherungsfall. Entsteht ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden durch einen Wasserschaden des Nachbarn, ist dessen private Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig.

Elementarbaustein prüfen 

Wichtig zu wissen: Liegt die Ursache für einen Wasserschäden in starken Regenfällen oder Unwetter begründet, dann ist eine entstandene Überschwemmung ein Fall für die Elementarschadenversicherung, die als Baustein in einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ergänzt werden kann. Der Elementarschadenbaustein beinhaltet auch weitere Naturgefahren (Erdbeben, Lawinen, Schneedruck etc.).


Wasserschaden – die unentdeckte Gefahr

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Ob nah, ob fern – Reiseschutz hat man gern

Reiseschutz

Die Weihnachtsfeiertage, Silvester oder die anschließenden Wintermonate zählen zu den beliebtesten Zeiträumen für Urlaube in der Ferne. Ob die Wärme unter Palmen oder der Schnee auf der Piste – jedem Urlaub fiebert man lange entgegen und füllt dafür die Haushaltskasse. Umso ärgerlicher, wenn etwas Unvorhersehbares die Urlaubspläne doch noch durchkreuzt. Krankheit, ein Schicksalsschlag in der Familie oder berufliche Veränderungen können zur Stornierung oder Abbruch der Reise zwingen. Damit man in solchen Fällen wenigsten die Kosten wiederbekommt, empfiehlt sich eine Absicherung der Reise. Dann kann der geplante Trip oft auch schnell nachgeholt werden.

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Versicherungen rund ums Reisen auf einen Blick

Schutz bei Rücktritt

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Als Gründe zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Wohneigentum durch einen Sturm oder ein Feuer oder auch schwere Krankheiten.

Schutz bei Abbruch

Eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Begebenheiten am Urlaubsort können eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher gibt es die Reiseabbruch- auch oft (nur) in Kombination mit einer Reiserücktrittspolice.

Schutz bei verlorenem Gepäck

Sicher am Zielort gelandet, stellt man mit Erschrecken fest, dass Koffer fehlen oder beschädigt sind. Den Schaden ersetzt eine Reisegepäckversicherung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.

Schutz bei Krankheit im Ausland

Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man sonst Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport, der darüber hinaus kostet, wäre beispielsweise nicht versichert.


"Immer schön entspannt bleiben"

Mit dem Urlaubsziel vor Augen und dem Reiseschutz im Gepäck

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Bestattungskosten finanzieren

Sterbegeldversicherung

Wenn ein Angehöriger stirbt, wünschen sich die Hinterbliebenen vor allem Zeit, um ihre Trauer bewältigen zu können. Doch oftmals stehen für sie erstmal formelle und finanzielle Entscheidungen an, die der emotionalen Trauer die Zeit rauben. Wie und wo soll Der- oder Diejenige bestattet werden? Wo und in welchem Rahmen soll die Trauerfeier stattfinden? Fragen, die die Familie auch unter finanziellen Aspekten beantworten muss.

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Diese Last und Verantwortung können den Angehörigen genommen werden. Eine Sterbegeldversicherung finanziert den Ablauf und die Art der Beerdigung schon zu Lebzeiten. Das befreit die Familie nicht nur vor moralisch schwierigen Entscheidungen, sondern ermöglicht dem Versicherten einen selbstbestimmten letzten Gang.

Bereits für eine einfache Bestattung fallen hohe Kosten und Gebühren an, die eine Sterbegeldversicherung komplett übernimmt. Die durchschnittliche Belastung liegt im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich, die Angehörigen mit einer Versicherung erspart bleibt.

Warum ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?  

  • Angehörige entlasten – Kinder und/oder Partner müssen weder die Kosten übernehmen noch Entscheidungen über den Ablauf treffen
  • Selbstbestimmung – die eigene Bestattung geregelt zu wissen, wahrt Würde und Selbstbestimmung über den Tod hinaus
  • Keine gesetzlichen Leistungen – seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr
  • Lebenslange Absicherung – der Schutz einer Sterbegeldversicherung läuft ein Leben lang
  • Garantierte Versicherungssumme – eine festgelegte Versicherungssumme wird im Todesfall ausgezahlt
  • Schutz vor staatlichem Zugriff – eine Sterbegeldversicherung gilt als Vorsorgeleistung und ist damit vor dem Zugriff des Staates (z.B. bei Arbeitslosigkeit) geschützt

Der Tod gehört zum Leben

Wie Sie Ihre Angehörigen zu Lebzeiten finanziell entlasten können

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