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Moped-Schildwechsel

Sicher unterwegs mit

Moped und E-Scooter


Ab dem 01. März benötigen Sie ein neues Kennzeichen

Für die Moped-Saison benötigen Fahrzeuge ab dem 01.03. ein neues Kennzeichen.


Schließen Sie die Versicherung für Ihren Roller, Moped oder E-Scooter mit nur ein paar Klicks bequem über den Tarifrechner ab, und lassen Sie sich Ihr neues Kennzeichen ganz einfach zuschicken. In wenigen Minuten, komplett papierlos und kinderleicht online abschließen und Sie sparen dabei auch noch Zeit und Geld. Die Beiträge werden vom Versicherer direkt abgebucht.


Für den kleinen Einkauf, den Weg zum Arbeitsplatz oder eine kurze Spritztour – E-Scooter und Mopeds sind praktische Alternativen zum Auto. Vor allem im Stadtverkehr überzeugen sie durch etliche Vorteile: Ihre Wendigkeit sorgt für zügiges Vorankommen, die Parkplatzsuche erübrigt sich nahezu und der Spritverbrauch reduziert sich bei Mopeds auf ein überschaubares Minimum.

Seit E-Scooter offiziell zugelassen wurden, bereichern die Elektrofahrzeuge unser Verkehrsbild und erfreuen sich stets wachsender Beliebtheit. Und das zu Recht: Der umweltschonende Fahrspaß ist ein wahrer Gewinn für unsere Mobilität. Besonders im Frühling, Sommer und Herbst – eben gerade dann, wenn das Wetter allen Fahrern die Wege für möglichst angenehme Fahrten ebnet.


Top-Beitrage für die neue Saison

ab 4,13 EUR/Monat können Sie die neue Versicherung für Ihr Moped abschließen und ab 2,07 EUR/Monat auch für Ihren E-Scooter -  mit zusätzlich 5% Neue-Saison-Rabatt.

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Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung sichern Sie Personen-, Sach-und
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Schadenfreiheitsrabatte fürs Auto sichern

Unfallfreie Moped- oder E-Scooter-Jahre erhöhen den Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung.

Digitale Servicekarte

Im Schadensfall können Sie die Vertrags- und Kontaktdaten des Service-Centers immer und überall auf dem Smartphone in der Wallet-App abrufen. Die digitale Servicekarte erhalten Sie per Mail mit dem Versicherungsschein. Einfach in der App abspeichern und die Servicekarte ist immer dabei.

Schneller Service

Sie erhalten Ihr Kennzeichen innerhalb von wenigen Tagen per Post.

Optionale Teilkaskoversicherung

Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen (300 Euro Selbstbeteiligung) oder weitere Ereignisse wie Brand oder Überschwemmung (150 Euro Selbstbeteiligung) ab.


FAQ E-Scooter

Seit wann sind E-Scooter erlaubt?

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt und seit dem 15.6.2019 sind E-Scooter mit Betriebserlaubnis erlaubt.

Welche Fahrzeuge haben die amtliche Betriebserlaubnis?

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen, um überhaupt eine amtliche Betriebserlaubnis zu bekommen. Nur dann dürfen sie auf öffentlichem Gelände gefahren werden. 

Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. 

Eine Übersicht über zugelassene E-Scooter findet man auf den meisten Händler-Homepages. Eine gute Übersicht bietet z.B. Rolling Bull.

Muss mein E-Scooter haftpflichtversichert sein?

Ja, Sie benötigen für Ihren E-Scooter eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.

Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?

Die meisten Versicherungen ersetzen Ihr Versicherungskennzeichen in diesen Fällen für eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR. 

Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl umgehend bei der Polizei und senden Sie eine Kopie der Anzeige an die Versicherung.

Gibt es ein Mindestalter für das Fahren von E-Scootern?

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt. 

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, das Fahren ist auch ohne Helm erlaubt.Tipp für Ihre Sicherheit: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird zum Schutz gegen schwere Kopfverletzungen das Tragen eines Sicherheitshelms empfohlen. 

Gibt es eine Promillegrenze?

Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen gefahren werden. Wenn es keinen Radweg gibt, darf auch die Straße benutzt werden. In Fußgängerzonen ist das benutzen eines E-Scooters verboten.

Was heißt ABE und EBE?

  • "ABE" ist die Abkürzung für allgemeine Betriebserlaubnis, die bei einigem E-Scooter schon beim Kauf vorliegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffentlichen Straßenverkehr getestet wurden und die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, erfüllt sind.
  • "EBE" ist die Abkürzung für Einzelbetriebserlaubnis. Wenn Ihr E-Scooter nicht über eine ABE verfügt, müssen Sie die EBE bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Die Einzelbetriebserlaubnis erhalten Sie, wenn Ihr E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt.

Kann ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung versichern?

Nein. Um die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen zu können benötigen Sie eine Zulassung (ABE oder EBE).

Wann leistet die Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung für E-Scooter ist eine Erweiterung zum Haftpflichtversicherungsschutz. Sie leistet bei:

  • Diebstahlschutz
  • Marderbiss
  • Zusammenstoß mit allen Tieren
  • Überschwemmungen
  • Brandschäden
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Schneelawinen
  • Glasbruch

Kann ich über die E-Scooter-Versicherung mein Segway versichern?

Ja, es können alle Elektrokleinstfahrzeuge, wie ein E-Scooter oder auch Segways, über die E-Scooter-Versicherung abgesichert werden.


FAQ Mopedversicherung

Muss mein Moped haftpflichtversichert sein?

Ja, Sie benötigen für Ihr Moped eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie jedoch keine Kfz-Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihr Moped nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abmelden.

Welche weiteren Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 01. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben.
  • Leichte Quads und Trikes (z. B. Piaggio Ape) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways.  
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm, max. 350 kg.
  • E-Bikes/Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h (können nicht bei der Bayerischen versichert werden).
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (werden nicht von uns versichert).
  • E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), max. 20 km/h.

Wie lange ist eine Versicherung gültig? Brauche ich jedes Jahr ein neues Kennzeichen?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Versicherungsbeginn kann direkt zu Beginn der Saison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Versicherung automatisch ab. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Kennzeichen. 

Hier können Sie ein neues Kennzeichen bestellen.

Kann ich während des laufenden Jahres eine Versicherung abschließen oder kündigen?

Sie können auch während des laufenden Jahres eine Mopedversicherung abschließen. Diese gilt dann ab diesem Zeitpunkt und endet zum Saisonablauf des Versicherungsjahres.

Ein Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen, sofern das Versicherungskennzeichen noch nicht genutzt wurde. Eine unterjährige Kündigung kann hingegen nicht erfolgen.

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) sind Sie als Fahrzeugführer auch in nichteuropäischen Ländern wie Albanien, Marokko, Russland und der Ukraine umfassend geschützt.

Kann die Versicherung mit Kennzeichen verkauft bzw. übertragen werden?

Ja. Hierfür werden folgende Informationen benötigt:

  • Versicherungsschein- oder Kennzeichennummer
  • Kopie Kaufvertrag (Verkaufsdatum, Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Käufers etc.)

Ihr Versicherungsvertrag wird dann auf den neuen Eigentümer überschrieben. Dieser erhält von der Versicherung einen entsprechenden Nachtrag / Zweitschrift.

Verkaufen Sie Ihr Moped ohne Versicherungskennzeichen, dann schicken Sie bitte den Versicherungsschein und das Kennzeichen retour an die Versicherung.

Sobald das Kennzeichen vorliegt, wird Ihr Vertrag anteilig abgerechnet und Ihnen das Guthaben erstattet.

Warum gibt es für Moped nur noch ein Klebekennzeichen und wie bringe ich es an?

Das Klebekennzeichen spart Ressourcen und ist so deutlich nachhaltiger als das herkömmliche Blechschild, welches insbesondere durch den jährlichen Austausch die Umwelt deutlich mehr belastet. 

Mit dem Kennzeichen erhalten Sie eine Trägerplatte für das Klebekennzeichen. Das Kennzeichen darf nicht direkt auf das Fahrzeug aufgeklebt werden.

Bevor Sie das Folienkennzeichen vollständig auf die Trägerplatte aufkleben, befestigen Sie diese bitte unbedingt an Ihrem Fahrzeug. Es wird empfohlen, zuerst einen schmalen Streifen des Folienkennzeichens auf die Trägerplatte zu kleben und erst dann die Platte am Fahrzeug anzubringen.

Bitte lesen Sie vor dem Aufbringen des Kennzeichens folgende Anleitung aufmerksam durch. 

Wo muss das Kennzeichen befestigt werden?

Gemäß gesetzlichen Vorschriften muss das Kennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden. Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter Abstand zur Fahrbahn haben.

Welche Bedeutung haben die Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. Oben stehen 3 Ziffern, darunter 3 Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination erkennt man die zuständige Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug.

Was bedeutet der Farbwechsel bei den Kennzeichen?

Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich in den drei Farbvariationen Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das aktuelle Kalenderjahr besitzt.

Was ist, wenn ich mein Kennzeichen verloren habe bzw. es gestohlen wurde?

Ihr Versicherungskennzeichen wird in diesen Fällen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR ersetzt.
Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl umgehend bei der Polizei und senden Sie der Versicherung eine Kopie der Anzeige zu.

Kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?

Nein. Eine Vollkaskoversicherung für Kleinkrafträder wird allgemein nicht von Versicherungsgesellschaften angeboten. Gründe hierfür sind, dass es bei der Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte und damit auch keine Rückstufung im Schadensfall gibt. Daher können die Versicherer auch keine Vollkaskoversicherung anbieten. Mit einer Teilkaskoversicherung sind diese Fahrzeuge bereits ausreichend abgesichert.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl absichern wollen, schließen Sie zur Haftpflichtversicherung noch die Teilkaskoversicherung ab. 

Welche Voraussetzungen zur Mopednutzung müssen erfüllt sein?

  • Zur Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr ist ein Motorrad- oder Rollerhelm vorgeschrieben. 
  • Führerschein, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zweirads sowie den Versicherungsschein sind mitzuführen
  • Kleinkraftrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf jeder lenken, der mindestens 15 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt. 

Wann zahlt meine Versicherung?

  • Wenn Sie ein anderes Fahrzeug bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug beschädigen. 
  • Auf dem Gehsteig, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug umkippt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt. 
  • Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Fußgänger streifen, und sich dieser dabei verletzt. 

Kosten werden nicht übernommen bei: 

  • Trunkenheit und wenn dabei ein Unfall verursacht wird. 
  • Schäden die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen.
  • Vandalismus z.B. falls jemand absichtlich Ihr Fahrzeug beschädigt.



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