Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar 

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.

Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.


In wenigen Schritten zum individuellen Zahnzusatz-Tarif.

Mithilfe des Onlinerechner berechnen und vergleichen Sie Ihren Wunschtarif. Die einfache Beantragung Ihrer Zahnversicherung erfolgt online und schnell!

Dieser Vergleichsrechner wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

Es ist nie zu spät für ein gesundes Lächeln

Es ist nie zu spät für ein gesundes Lächeln

Erfahren Sie mehr über die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz.
Was macht eine gute Zahn-Zusatzversicherung aus?

Was macht eine gute Zahn-Zusatzversicherung aus?

Wie Sie die ideale Versicherung für ein strahlendes Lächeln finden ...
Gesund ist das neue Perfekt

Gesund ist das neue Perfekt

Warum sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt ...

Kieferorthopädische Behandlung: Warum Kinder eine Zahnzusatzversicherung haben sollten

Kieferorthopädische Behandlung: Warum Kinder eine Zahnzusatzversicherung haben sollten

Eltern müssen bei der Absicherung und Vorsorge ihrer Kinder viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Wahl für oder gegen eine private Krankenzusatzversicherung. Denn Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO). Denn laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wird rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Es ist also gut möglich, dass das eigene Kind in der Jugend eine Zahnspange bekommt.

Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur Grundversorgung

Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Familie übrig.

Leichtere Korrekturen kosten rund 500 Euro, die übliche Spanne liegt jedoch zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen, die als Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 eingestuft werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten überhaupt nicht. Hier sind aus medizinischer Sicht keine Korrekturen notwendig. Für schwerere Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenversicherung dann zwar, aber eben nur im Rahmen der Grundversorgung. Alles was darüber hinaus geht – etwa Kunststoffbrackets, farblose Bögen oder gar innenliegende Zahnspangen – muss der junge Patient (beziehungsweise müssen seine Eltern) allein tragen.

Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche kann sich daher lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten reguliert, oftmals mit einer Summenbegrenzung je Versicherungsfall. Private Policen zahlen in der Regel auch, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden, und übernehmen die Kosten für die Zahnprophylaxe. Insbesondere beim Tragen von Klammern ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung notwendig. Denn durch die kleinen Befestigungselemente (Bracketts) und Bögen auf den Zähnen ist das Zähneputzen schwierig. Zudem hilft das Versiegeln der Zahnoberfläche, die Zahngesundheit während der ein bis zwei Jahre der Zahnspangenzeit zu erhalten.

Wonach sollte ein Tarif ausgewählt werden?

Neben dem Leistungspaket ist die Höhe der monatlichen Prämie ein Entscheidungskriterium. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass bei vielen Angeboten die Beiträge anfangs geringer sind und aufgrund der Alterungsrückstellungen mit dem Alter, in der Regel alle fünf bis zehn Jahre, steigen. Sobald die Milchzähne vollständig sind, könnte die Zahnzusatzversicherung bereits für unter zehn Euro abgeschlossen werden. Wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, wird es bei den meisten Versicherern jedoch schwierig.


Angebot und Vergleich anfordern!

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Rasch handeln nach Zahnunfall

Rasch handeln nach Zahnunfall

Vor allem im Jugendalter sind unsere Zähne unfallgefährdet: Rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen erleidet bei Freizeit- oder Sportunfällen Verletzungen am bleibenden Gebiss. Dank moderner Medizin ist ein abgebrochener Zahn nicht unbedingt verloren. Kommt man schnell genug zum Zahnarzt, können Bruchstücke oft wieder angesetzt und sogar am Leben erhalten werden. Darauf macht das Deutsche Grüne Kreuz jetzt aufmerksam. Voraussetzung für die Erhaltung des verletzten Zahns ist allerdings rasches Handeln ? ein nicht versorgtes Bruchstück trocknet sofort aus, die Zellen im Zahninneren sterben schon nach 20 bis 30 Minuten ab. Wird der abgebrochene Zahn in einem geeigneten Nährmedium aufbewahrt, verlängert sich die Überlebenszeit aber auf 24 bis 48 Stunden. Apotheken bieten seit einiger Zeit deshalb so genannte Zahnrettungsboxen an. Damit kann man Zahnbruchstücke bestmöglich versorgen, bis man auf den Behandlungsstuhl des Zahnarztes kommt. Ohne eine Rettungsbox kann man die Überlebenszeit des Zahns nur geringfügig verlängern, etwa durch Einlegen in isotone Kochsalzlösung vom Apotheker oder Einwickeln in Kunststofffolie. Nach spätestens 30 Minuten sollte das Bruchstück aber in eine Zahnrettungsbox mit geeignetem Nährmedium umgelagert werden. Zahnrettungsboxen gibt es von verschiedenen Herstellern. Umsichtige Eltern haben eine Rettungsbox schon vorsorglich in der Hausapotheke.